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Warum war Absinth früher verboten? – Aufklärung

Warum war Absinth früher verboten

Absinth ist ein alkoholisches Getränk, das im Jahr 1792 in der Schweiz kreiert wurde. Das alkoholische Getränk wurde in Deutschland im Jahr 1923 verboten und wurde auch in anderen europäischen Ländern mit einem Verbot bedacht. Grund für das Verbot war die im Absinth enthaltene Konzentration an Nervengift. Absinth enthält das Nervengift Thujon. Was Thujon genau ist und warum das Nervengift in Absinth zu finden ist, das wird nachfolgend näher erläutert.

Nervengift Thujon – hohe Konzentration vor Absinth-Verbot

Thujon ist in der Chemie als Keton bekannt. Es handelt sich um ein bicyclisches Monoterpen-Keton, das auch als Absinthol oder Tanaceton bezeichnet wird. Thujon besitzt einen ähnlichen Geruch wie Menthol und kann als farblose Flüssigkeit vorliegen. Thujon kann auch ein Bestandteil von ätherischen Ölen sein. So ist Thujon beispielsweise in Rosmarin, Rainfarn, Thymian, Thuja, Echtem Salbei, Beifuß und Wermut enthalten.

Absinth und Wermutkraut

Wermutkraut bzw. Echter Wermut wird lateinisch als Artemisia absinthium beschrieben. Artemisia absinthium ist ein Bestandteil des bekannten alkoholischen Getränks Absinth. Absinth zählt zu den Wermutspirituosen, sollte allerdings nicht mit Vermouth verwechselt werden. Ein aus Wermutkraut hergestellter Absinth wäre ohne die Zugabe von Fenchel und Anis sehr bitter. Der Absinth wurde in der sogenannten französischen Schweiz kreiert und fünf Jahre nach der Kreation wurde die erste Absinthbrennerei in der französischen Schweiz eröffnet. Absinth ist für seine spezifische Wirkung bekannt, die von dem Nervengift Thujon kommt. Das Verbot von Absinth geht auf das Nervengift in dem alkoholischen Getränk zurück. In Deutschland wurde Absinth im Jahr 1923 verboten.

Absinth und die Grüne Fee

Die spezielle Wirkung von Absinth führt zur sogenannten „Grünen Fee“. Die Grüne Fee sollte der Trinker nach mehreren Gläsern Absinth sehen. Das Nervengift führt zur Halluzinationen, die die besagte Grüne Fee erscheinen lassen. Absinth hat eine sehr berüchtigte Wirkung, die von Künstlern der damaligen Zeit genutzt wurde. Die Wirkung des Absinths, der vor dem Verbot vertrieben wurde, ist nicht zu unterschätzen. Der Absinth führte nicht nur zu Halluzinationen, sondern konnte auch zu Wahnvorstellungen und epileptischen Anfällen führen. Absinth und Champagner in einer Mischung war ein Cocktail, der beispielsweise bei Ernest Hemingway (Schriftsteller) sehr beliebt war. Ernest Hemingway bezeichnete das Getränk (Champagner-Absinth-Mischung) als „death in the afternoon“. Doch nicht nur Ernest Hemingway trank Absinth, sondern das alkoholische Getränk soll auch bei Vincent van Gogh, Pablo Picasso und Edgar Allan Poe beliebt gewesen sein. So war es bei Künstlern beliebt, Absinth mit Eis-Wasser aufzugießen. Der Name Grüne Fee ist auch nicht weit von der Farbe des Absinths entfernt. Der Absinth erscheint grün.

Absinth nach EU-Aromaverordnung

Absinth ist, wenn es der EU-Aromaverordnung entspricht, wieder erlaubt. Die Bestimmungen dieser EU-Aromaverordnung legen fest, wie viel Thujon im Absinth enthalten sein darf. So darf 1 kg fertiger Absinth (Fertigprodukt), wenn dieser einen Alkoholgehalt von 25 Prozent aufweist, einen Thujon-Maximalwert von fünf Milligramm besitzen. Besitzt 1 kg Absinth (Fertigprodukt) einen Alkoholgehalt, der über 25 Prozent liegt, dann darf der Thujon-Maximalwert zehn mg Thujon nicht überschreiten. Es sind zudem sogenannte Bitterspirituosen erhältlich, die bis zu 35 mg Thujon pro Kilo enthalten.

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