Süße Brotaufstriche sind hierzulande äußerst beliebt und lassen sich oft auf dem Frühstückstisch finden. Doch wussten Sie, dass es gar keine Erdbeer- oder Heidelbeermarmelade gibt? Stattdessen werden diese und viele andere Fruchtaufstriche als „Konfitüre“ gekennzeichnet. Warum das so ist und was der Unterschied zwischen Marmelade und Konfitüre ist, erfahren Sie hier.
Ob Erdbeer-, Himbeer-, Brombeer- oder Johannisbeermarmelade: Der fruchtig-süße Aufstrich ist in aller Munde. Wenn Sie von der leckeren Marmelade schwärmen, würden Sie wahrscheinlich nie auf die Idee kommen, den falschen Begriff zu nutzen. Tatsächlich streichen Sie meistens keine Marmelade, sondern Konfitüre auf Ihr Frühstücksbrötchen. So sieht es nämlich die deutsche Konfitürenverordnung (KonfV) vor. Und trotzdem nennen wir unsere fruchtigen Aufstriche sehr oft Marmelade, während das Wort Konfitüre eher selten verwendet wird.
Bevor die Konfitürenverordnung 1982 EU-weit in Kraft trat, waren beide Begriffe – Marmelade und Konfitüre – in Gebrauch. Dabei fußte der Unterschied auf dem Vorhandensein, beziehungsweise dem Fehlen von Früchten in den fruchtigen Aufstrichen. So hatte die Konfitüre sichtbare Fruchtstückchen, während die Marmelade komplett ohne Früchte auskam.
Heute ist es etwas komplizierter.
Marmelade oder Konfitüre – Definition und Unterschied
Möchte man wissen, welchen süßen Brotaufstrich man nun genau verwendet, müsste man einen Blick in die deutsche Konfiturenverordnung werfen. Diese regelt nach strengen Kriterien, wie genau ein Fruchtaufstrich heißen soll, welche Früchte und in welchen Proportionen diese verwendet werden und was gar nicht erst hineingehört.
Wussten Sie, dass nach der Verordnung gleich sieben verschiedene Erzeugnisse aus eingekochten Früchten existieren?
Im Anhang der Verordnung sind folgende Begriffe aufgeführt: Konfitüre, Konfitüre extra, Marmelade, Gelee Marmelade, Gelee, Gelee extra und Maronenkrem. Alles, was nicht in diese Kategorien fällt, gilt als simpler Fruchtaufstrich.
Der Zuckergehalt von Marmelade und Konfitüre darf die 55-Prozent-Marke nicht unterschreiten und es dürfen keine Konservierungsmittel hinzugefügt werden. Der Gehalt der Früchte ist von der jeweiligen Obstsorte abhängig.
Marmelade
Der süße Brotaufstrich darf nur aus Zitrusfrüchten, wie Orangen, Zitronen oder Limetten hergestellt werden.
Das Wort Marmelade stammt aus dem Portugiesischen und bedeutet Quittenmus. Laut der seit 1982 geltenden EU-Verordnung für Konfitüre muss eine Marmelade aus Wasser, Zucker und Zitrusfrüchten bestehen. Verwendet wird sowohl das Fruchtfleisch, als auch der Fruchtsaft. Auch die Zitrusschale darf in der Marmelade vorhanden sein. Der Fruchtanteil einer Marmelade muss bei mindestens 20 Prozent liegen, was bedeutet, dass auf 1000 Gramm Erzeugnis 200 Gramm Zitrusfrüchte genommen werden.
Der Begriff „Marmelade“ ist nur Zubereitungen aus Zitrusfrüchten vorbehalten, Aufstriche aus andere Früchte dürfen ausdrücklich nicht als Marmelade deklariert und verkauft werden. Der Grund: Die Ursprünge der Marmelade reichen nach Großbritannien, wo dieses Wort vor allem im Zusammenhang mit der dort berühmten Bitterorangenmarmelade verwendet wird. Um Verwechslungen im Sprachgebrauch zu vermeiden und den englischen Begriff marmalade zu schützen, wurde die deutsche Konfitürenverordnung erlassen.
Konfitüre
Das Wort „Konfitüre“ entstammt der französischen Sprache.Confiture bedeutet so viel wie „Eingemachtes“ oder „Konditorware“. Für die Zubereitung einer Konfitüre kann man alle anderen Früchte, wie beispielsweise Erdbeeren, Himbeeren, Heidelbeeren oder Brombeeren verwenden. Hergestellt wird sie aus Zucker, einer oder mehreren Fruchtsorten und Wasser.
Die Konfitüre gibt es in zwei Versionen: Als „normale“ Konfitüre mit einem Frucht-Mindestgehalt von 35 Prozent und als „Konfitüre extra“, wo der Fruchtanteil mindestens 45 Prozent auf jeweils ein Kilogramm Erzeugnis beträgt. Aber auch hier gibt es kleine Einschränkungen: So dürfen Äpfel, Birnen, Weintrauben und Melonen nicht als Grundlage für die Konfitüre extra verwendet werden.
Hier dürfen Sie die Marmelade als Marmelade verkaufen
Doch es gibt auch eine kleine Ausnahme der relativ strengen Konfitürenverordnung, welche 2003 erneuert wurde: Auf Wochenmärkten oder „Ab-Hof“, können auch Fruchterzeugnisse als Marmelade deklariert und angeboten werden, welche nicht auf Basis von Zitrusfrüchten hergestellt sind.
Fazit
Marmelade besteht aus Zitrusfrüchten, während in die Konfitüre alle anderen Früchte hineinkommen.
Auch wenn die Bezeichnung „Marmelade“ von den meisten Deutschen verwendet wird: Nicht alle süßen Aufstriche, die sich im Supermarktregal finden, gelten als Marmelade. Meistens greifen Sie zur Konfitüre oder Fruchtaufstrich. Um trotzdem in den Genuss einer Kirsch- oder Erdbeermarmelade zu kommen, können Sie zum Beispiel einen Wochenmarkt besuchen. Dort ist das strenge Marmeladen-Gesetz aufgehoben.

Mein Name ist Anatoli Bauer und ich bin ein begeisterter Hobby-Koch, der fast täglich gerne zu Hause frisch kocht. Ich gehe regelmäßig in verschiedene Restaurants und ich war auch schon in vielen Sterne-Restaurants in Deutschland aber auch in anderen Ländern. Auf YouTube habe ich einen kleinen Kanal, auf dem ich ab und zu mal ein Rezept aufnehme und poste.