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Haben Bäcker am 1. & 2. Weihnachtstag auf & wie lange? – Aufklärung

Haben Bäcker am 1. & 2. Weihnachtstag auf & wie lange

Die Weihnachtszeit ist eine Zeit der Besinnlichkeit und des Zusammenseins. Viele Familien treffen sich an diesen Tagen, tauschen Geschenke aus und essen gemeinsam. In dieser stressigen Zeit kann es vorkommen, dass Brötchen, oder Brot während des Einkaufs vergessen worden sind.
Sie sind aber essenziell für ein gelungenes Frühstück an Weihnachten. Woher bekommt man an diesen Tagen frische Brötchen? Dürfen Bäckereien öffnen? Die Antwort kann hier nachgelesen werden.

Die Bedeutung der Weihnachtsfeiertage

Am ersten Weihnachtsfeiertag feiern Christen die Geburt von Jesu Christi. In der Regel beginnen die Feierlichkeiten am Tag davor, dem Heiligabend. Der zweite Weihnachtsfeiertag hingegen wird nicht wegen der Geburt gefeiert. An diesem Tag wurde Gott zum Menschen und kam auf die Erde. Nicht überall auf der Welt wird der zweite Weihnachtsfeiertag gefeiert.

Ein Gesetz regelt die Öffnungszeiten

Jedes Bundesland hat sein eigenes Ladenöffnungsgesetz, welches die Öffnungszeiten verschiedener Geschäfte regelt. Somit werden mit diesem Gesetz auch die Öffnungszeiten für den ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag geregelt.

In erster Linie geht es darum, dass der Arbeitsschutz eingehalten wird. Außerdem muss die gesetzliche Feiertagsruhe geschützt werden.

Es gibt Ausnahmen von dieser Regel. Davon betroffen sind:

  • Apotheken
  • Tankstellen
  • Flughäfen
  • Bahnhöfe
  • Bäckereien

Das gilt für Bäckereien am ersten Weihnachtsfeiertag

Viele Bäckereien bleiben rund um die Weihnachtszeit geschlossen, allerdings machen einige Bäckereien Ausnahmen, sofern das Gesetz es erlaubt.

Laut Ladenöffnungsgesetz dürfen die Bäckereien in folgenden Bundesländern geöffnet haben:

  • Bayern und Bremen für maximal 3 Stunden
  • Berlin in der Zeit von 7 Uhr bis 16 Uhr
  • Brandenburg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen für maximal 5 Stunden
  • Rheinland-Pfalz öffnet Bäckereien unter Berücksichtigung des Hauptgottesdienstes

Alle anderen Bundesländer müssen am ersten Weihnachtstag ihre Bäckereifilialen geschlossen halten.

Die Öffnungszeiten für den zweiten Weihnachtsfeiertag

Alle Bäckereien, die am ersten Weihnachtsfeiertag geöffnet haben, müssen an diesem Tag geschlossen bleiben. Dafür öffnen all jene, die am ersten Weihnachtsfeiertag geschlossen waren.

Welche das sind, kann im Folgenden nachgelesen werden:

  • Baden-Württemberg für maximal 3 Stunden
  • Hessen für maximal 6 Stunden
  • Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen für maximal 5 Stunden

Öffnungszeiten der restlichen Bundesländer

Bei einigen Bundesländern ist der genaue Tag für die Öffnung von Bäckereien nicht bekannt. Im Ladenöffnungsgesetz stehen lediglich Zeiträume, in denen sie geöffnet haben dürfen, jedoch nicht, an welchen Tagen.

Für Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Sachsen-Anhalt sieht das Ladenöffnungsgesetz vor, dass Bäckereien an einem der beiden Tage für maximal 5 Stunden öffnen dürfen. An welchem Tag genau, geht aus dem Ladenöffnungsgesetz nicht hervor. Kommunen können selbst entscheiden, an welchen der beiden Tage die Bäckereien öffnen können.

Eine besondere Ausnahme ist Sachsen. In Sachsen dürfen die Bäckereien weder am ersten, noch am zweiten Weihnachtsfeiertag geöffnet haben.

Wo können noch Brötchen gekauft werden?

Jeder Bäckerei steht es frei, ihren Kunden an den Feiertagen Brötchen zu verkaufen. Manche lassen ihre Bäckereien geschlossen. Es gibt kein Gesetz, das vorschreibt, dass eine Bäckerei geöffnet haben muss. Somit können Brötchen auch an Tankstellen, Bahnhöfen und Flugzeugen gekauft werden. Am einfachsten ist es jedoch, die Brötchen an diesen Tagen selber zu backen, oder auf Aufbackbrötchen zurückzugreifen. Wer dennoch nicht auf die frischen Bäckerbrötchen verzichten möchte, sollte vorab recherchieren, ob eine Bäckerei in der Nähe über die Weihnachtsfeiertage geöffnet hat.

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